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Was sind Forschungsdaten?

Quelle: Das Online-Tutorial wurde von der Forschungsdatenmanagement-Initiative der Humboldt-Universität zu Berlin unter Förderung der Medienkommission des Akademischen Senats der Humboldt-Universität zu Berlin (Fördernummer DM-F15-35) erarbeitet. Es steht unter einer Creative Commons Attribution 4.0 Lizenz. CC BY 4.0 Urheber: Aust, Pamela; Helbig, Kerstin; Schenk, Ulrike; Zielke, Dennis; Rosenbaum, Anja; Schulze, Jörg (2016): Was sind Forschungsdaten? Video. Humboldt-Universität zu Berlin, Medien-Repositorium. Link zum Original: 10.18450/dataman/90

Was ist das Zweitveröffentlichungsrecht?

  • seit 2014 gilt in Deutschland das Zweitveröffentlichungsrecht (§ 38 (4)Urheberrechtsgesetz (UrhG))
  • unter bestimmten Bedingungen können die Manuskripte in Fachzeitschriften ver öffentlichter wissenschaftlicher Artikel ein Jahr nach der Erstver öffentlichung über das Internet frei zugänglich gemacht werden
  • das Recht kann von den Autorinnen und Autoren selbst wahrgenommen werden
  • können aber auch eine Einrichtung, z.B. eine Bibliothek beauftragen, das Manuskript online zu stellen
  • die Regelung gilt für Artikel, die seit dem Inkrafttreten der neuen Regelung am 1. Januar 2014 erschienen sind, unabhängig von übertragenen Rechten an den Verlag

Wie lautet der Gesetzestext?

Der Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags, der im Rahmen einer mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Mitteln geförderten Forschungstätigkeit entstanden und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung erschienen ist, hat auch dann, wenn er dem Verleger oder Herausgeber ein ausschließliches Nutzungsrecht eingeräumt hat, das Recht, den Beitrag nach Ablauf von zwölf Monaten seit der Erstveröffentlichung in der akzeptierten Manuskriptversion öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies keinem gewerblichen Zweck dient. Die Quelle der Erstveröffentlichung ist anzugeben. Eine zum Nachteil des Urhebers abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__38.html

Was darf ich zweitveröffentlichen?

  • wissenschaftliche Artikel von Autorinnen und Autoren an Hochschulen, deren Arbeiten entweder mindestens zur Hälfte mit öffentlicher Projektförderung (z. B. DFG-, BMBF-, EU-Projekte, staatlich finanzierte Stipendien) finanziert wurden
  • wissenschaftliche Artikel, die von Mitarbeitern öffentlich finanzierter, außeruniversitären Forschungseinrichtungen (z. B. WGL, HGF, MPG) erstellt wurden

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

  • Publikation muss ein in Deutschland erschienener wissenschaftlicher Artikel in einer Fachzeitschrift sein
  • ein in Deutschland erschienener wissenschaftlicher Beitrag aus Periodika bzw. Sammlungen, die mindestens zweimal jährlich erscheinen
  • ein Jahr nach der Erstveröffentlichung
  • Quelle der Erstveröffentlichung angeben
  • Zweitveröffentlichung ist in der akzeptierten Manuskriptversion erlaubt

Wie kann ich zweitveröffentlichen?

  • elektronische Kopie der Manuskriptversion öffentlich zugänglich im Internet bereitstellen, zum Beispiel auf einem Publikationsserver der Bibliothek (Repositorium) oder auf der Institutshomepage
  • Zweitveröffentlichungsrecht darf mehrfach ausgeübt werden

Welche Einschränkungen gibt es?

  • Zweitveröffentlichung darf keinen gewerblichen Zweck verfolgen, keine Gewinnerzielung
  • wenn der Verlag es gestattet, im Verlagslayout sonst weder Verlagslayout noch Verlagslogo
  • nur Veröffentlichungen ab 1. Januar 2014
  • Zustimmung von Koautoren einholen
  • keine gedruckte Zweitveröffentlichung
  • Zweitveröffentlichung darf nicht mit freier Lizenz versehen werden
  • Zweitveröffentlichungsrecht gilt nicht für Monographien und Beiträge in Festschriften, Proceedings u. ä.

Weitere Informationen

  • FAQ der Allianz der deutschen Wissenschaftsorganisationen
  • Musterlizenz zum Zweck einer Zweitveröffentlichung nach § 38 Abs. 4 UrhG
  • Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler: Geltende Rechtslage und Handlungsempfehlungen

Quelle: Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft

Open-Access-Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft

Über den Open-Access-Publikationsfonds der Leibniz-Gemeinschaft können anteilig Publikationskosten für Artikel in Open-Access-Zeitschriften übernommen werden. Diese article processing charges (APC) werden von einem Teil der Open-Access-Zeitschriften erhoben und den Autorinnen und Autoren in Rechnung gestellt. Bitte wenden Sie sich an die Open-Access-Kommission, wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen wollen.

Förderbedingungen

Bisher unveröffentlichte Artikel können unter folgenden Bedingungen und auf Antrag durch den Hauptautor/die Hauptautorin anteilig gefördert werden:

  • Der Artikel wurde zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift akzeptiert, deren Beiträge vollständig und unmittelbar mit Erscheinen über das Internet entgeltfrei für alle Nutzer/innen zugänglich sind (echte Open-Access-Zeitschrift) und die im jeweiligen Fach anerkannte Qualitätssicherungsverfahren anwendet. Die Zeitschrift soll im Directory of Open Access Journals (DOAJ) gelistet sein.
  • Ein Mitglied einer Einrichtung der Leibniz-Gemeinschaft ist als corresponding author oder submitting author für die Bezahlung der article processing charges verantwortlich. Die Zugehörigkeit zur Einrichtung ist im Artikel angegeben
  • Die geförderten Artikel müssen bei Veröffentlichung einen Hinweis auf die Förderung enthalten: The publication of this article was funded by the Open Access fund of the Leibniz Association.
  • Falls der Artikel nicht unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht wird, ist eine Zweitveröffentlichungserlaubnis für institutionelle und fachliche Repositorien vom Verlag vorzulegen, bevor die Rechnung beglichen werden kann.
  • Zusatzkosten für schnelle Begutachtung, überlänge etc. werden ebenso wie reine Einreichungsgebühren nicht übernommen.
  • Die Artikelkosten werden zu 20% übernommen, wenn sie maximal 2.000 EUR (inkl. Steuern) betragen.

Weitere Informationen

    • Die Antragstellung erfolgt durch den corresponding author anhand eines Online-Formulars
    • Bei Fragen können Sie sich gerne an das Projektteam unter publikationsfonds(at)leibniz-gemeinschaft.de wenden.

Quelle: Open-Access-Publikationsfonds

Was ist Open Access?

Was ist Open Access?

  • wissenschaftliche Literatur und wissenschaftliche Materialien für alle Nutzerinnen und Nutzer frei zugänglich
  • kostenlos und möglichst frei von technischen und rechtlichen Barrieren
  • die einzige Einschränkung, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen
  • definiert in den Erklärungen von BethesdaBerlin und Budapest

Argumente für Open Access?

  • Freier Zugang zu öffentlich finanzierten Forschungsergebnissen
  • Erhöhte Sichtbarkeit und Zitierhäufigkeit von Dokumenten
  • Schneller und kostenloser Zugang zu wissenschaftlicher Information
  • Gute Auffindbarkeit über Suchmaschinen und Nachweisdienste
  • Partizipation an den Vorteilen digitaler Dokumente
  • Verbesserung der Informationsversorgung und Ausweg aus der Zeitschriftenkrise
  • Förderung der internationalen und interdisziplinären Zusammenarbeit
  • Förderung der Forschungseffizienz
  • Verbleib der Verwertungsrechte bei der Autorin/beim Autor
  • Langfristige Verfügbarkeit der Dokumente
  • Vorteile in vernetzten, IT-gestützten Arbeitsumgebungen
  • Prioritätssicherung

Welche Open-Access-Strategie?

Zwei Wege führen zu Open Access:

Der goldene Weg
  • Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke im Open Access
  • Publikationsgebühren (Article Fees oder Article Processing Charges (APCs)) als typisches Finanzierungsmodell
  • Open-Access-Publikationslizenz regelt weitergehende und genau spezifizierte Rechte der Nutzerinnen und Nutzer
Der grüne Weg (Selbstarchivierung)
  • zusätzliche Veröffentlichung von Dokumenten auf institutionellen oder disziplinären Open-Access-Dokumentenservern
  • Bereitschaft von Zeitschriften und Verlagen, die Selbstarchivierung von Postprints oder Preprints zuzulassen, ist recht unterschiedlich
  • überblick darüber, was Verlage den Autorinnen und Autoren gestatten gibt SHERPA/RoMEO

Article processing charges

  • Zahlung der Publikationskosten durch die Autorin/den Autor bzw. eine dritte Seite (Institution, Arbeitgeber)
  • durchschnittliche Kosten liegen bei €1.200 aber können zwischen €0 und €4.000+ liegen
  • stark umstrittenes Geschäftsmodell ist die Erhebung von APC bei der optionalen Freistellung von Artikeln in Closed-Access-Zeitschriften (hybride Zeitschriften)

Reine Open-Access-Zeitschriften oder hybride Zeitschriften?

  • reine Open-Access-Zeitschriften enthalten ausschließlich frei zugängliche Inhalte
  • hybride Zeitschriften enthalten sowohl kostenpflichtige (Subskription) als auch frei zugängliche Inhalte
  • doppelte Bezahlung aus öffentlichen Mitteln: Abonnement und zusätzliche Einnahmen für die freigestellten Artikel

Zuviel Text?

Hier gibt es ein Video:

Creative Commons Lizenzvertrag
Quelle: Dieses Werk ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Unported Lizenz. Link zum Original. Link zum Urheber.

Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz) § 52a öffentliche Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung

Wie lautet der Gesetzestext?

(1) Zulässig ist,
1. veröffentlichte kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen, nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie an Einrichtungen der Berufsbildung ausschließlich für den bestimmt abgegrenzten Kreis von Unterrichtsteilnehmern oder
2. veröffentlichte Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften ausschließlich für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für deren eigene wissenschaftliche Forschung öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies zu dem jeweiligen Zweck geboten und zur Verfolgung nicht kommerzieller Zwecke gerechtfertigt ist.
(2) Die öffentliche Zugänglichmachung eines für den Unterrichtsgebrauch an Schulen bestimmten Werkes ist stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig. Die öffentliche Zugänglichmachung eines Filmwerkes ist vor Ablauf von zwei Jahren nach Beginn der üblichen regulären Auswertung in Filmtheatern im Geltungsbereich dieses Gesetzes stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.
(3) Zulässig sind in den Fällen des Absatzes 1 auch die zur öffentlichen Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen.
(4) Für die öffentliche Zugänglichmachung nach Absatz 1 ist eine angemessene Vergütung zu zahlen. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__52a.html

Was kann ich elektronisch bereitstellen?

  • Eigene Lehrmaterialien (Zitate und Abbildungen mit Quellenangaben dürfen enthalten sein, nach § 51 UrhG)
  • Links zu den von den Universitätsbibliotheken lizenzierten E-Books und elektronischen Zeitschriften
  • Open Access Publikationen aller Art (auf Open-Access-Lizenz (z.B. CC-BY) achten)
  • Gemeinfreie Werke (Werk ist vor dem Jahr 1920 erschienen)
  • Fremde unveröffentlichte Werke mit Erlaubnis des Rechteinhabers (z.B. Bachelorarbeiten, Masterarbeiten)
  • Des weiteren 12% von Schriftwerken (Lehrbücher, Monographien, Nachschlagewerke, Sammelbände) für den Unterricht, jedoch nicht mehr als 100 Seiten
  • Einzelne Aufsätze und Artikel aus Zeitschriften und Zeitungen (Ganze Schriftwerke von nicht mehr als 25 Seiten)

ORCiD – Eindeutige Identifizierung für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler

Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit ihren Publikationen, Forschungsdaten und Aktivitäten zu verknüpfen, soll durch die Open Researcher and Contributor ID (ORCiD) erreicht werden. Als internationaler De-Facto-Standard können Forscherinnen und Forscher eindeutig identifiziert werden. Sie ist vergleichbar mit der ISBN für Bücher oder dem DOI für Online-Publikationen. Die Open-Access-Kommission empfiehlt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern des WIAS, sich bei ORCiD zu registrieren und die individuelle ID in Publikationen, in der Kommunikation mit Verlagen, bei der Einreichung von Drittmittelanträgen etc. zu verwenden. Im Folgenden zeigen wir, wie das geht und welche Vorteile sich für die Wissenschaft ergeben.

ORCiD – So geht’s!

  • Registrierung einer ORCiD in 30 Sekunden
  • Ausfüllen des ORCiD-Profils und Verlinkung mit weiteren IDs (z. B. Scopus Author ID, Researcher ID), Festlegung der Privatsphäreeinstellungen
  • Anlegen von Publikationslisten durch Import (z. B. aus Google Scholar, Web of Science, CrossRef) oder manuelle Eingabe
  • Nutzung der registrierten ORCiD auf der eigenen Website, bei der Einreichung von Drittmittelanträgen und Manuskripten, auf der individuellen Visitenkarte etc.

Vorteile einer ORCiD für die Wissenschaft

  • Eindeutige Identifizierung der Person (auch bei Namensgleichheit, Namensänderungen oder unterschiedlichen Schreibweisen)
  • Eindeutige Zuordnung von Biografie und individuellen Forschungsleistungen (z.B. Publikationen, Forschungsdaten, Software)
  • Möglichkeit der automatisierten Pflege von Publikationslisten
  • Schutz der Privatsphäre, Datenschutz
  • Vereinfachte Kommunikation mit Förderern, Fachgesellschaften, Verlagen und Repositorien (z. B. bei der Einreichung von Drittmittelanträgen und Manuskripten oder der Anmeldung zu Konferenzen)
  • Vereinfachte Dokumentation des Forschungsgesamtoutput von Universitäten, Fakultäten, Instituten und Fachgruppen

ORCiD als internationaler De-facto-Standard

Die ORCiD ist im Wissenschaftssystem international etabliert: Forschungseinrichtungen wie das CERN oder die ETH Zürich, Förderer wie der britische Wellcome Trust, Verlage wie Springer Science + Business Media, Elsevier oder Wiley, wissenschaftliche Gesellschaften und Verbände wie ACM, IEEE und die Royal Society of Chemistry, Datenbanken wie das Web of Science und zahlreiche Zeitschriften nutzen die unabhängige und gemeinnützige Initiative. Aktuell weist ORCiD über 2,8 Millionen (Stand: Dezember 2016) registrierte Autorinnen und Autoren nach. Um ORCiD in Deutschland zu fördern und die Implementierung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch einen nachhaltigen Ansatz zu unterstützen, wurde Anfang 2016 das DFG-Projekt ORCiD DE ins Leben gerufen.
Interesse an weiteren Informationen? Hier geht’s lang zum Erklärvideo (4.17 min).
Quelle: Open Access an der TU Berlin

Open access APS journals

Ab Januar 2018 gibt eine Open-Access-Vereinbarung den Publizierenden die Möglichkeit, in den drei führenden APS-Zeitschriften aus dem Bereich Hochenergiephysik (HEP) „Physical Review C“, „Physical Review D“ und „Physical Review Letters“ Gold Open Access zu veröffentlichen, d.h. die Artikel sind damit sofort bei Erstveröffentlichung frei verfügbar.

Three APS journals Physical Review C, Physical Review D and Physical Review Letters will be open access as from January 2018.
Therefore, all authors worldwide will be able to publish their high-energy physics articles in the three journals at no direct cost.